Elektro-Scooter werden immer beliebter – was darf ich, was muss ich beachten?

12.06.2023 Zurück zur Übersicht
99mimimi, Pixabay

Allgemeines

Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten.

 

Achtung!
Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten. Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

Erlaubt ist das Befahren von

  • Radfahranlagen
  • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
  • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
  • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist in Schrittgeschwindigkeit nur dann gestattet, wenn es von der zuständigen Behörde durch Verordnung erlaubt wird. Zuständig sind dafür die Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich. In Wien ist das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen nicht erlaubt.

Verboten ist insbesondere auch

  • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen
  • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren
  • ein Alkohollimit von 0,8 Promille zu überschreiten oder
  • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

Alter

Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr (außer in Wohnstraßen) nicht allein unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er allein mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

Kinder unter 12 Jahren müssen beim Electro-Scooter-Fahren einen Helm tragen.

Das Tragen eines Helmes wird generell empfohlen!

 

Ausrüstung: Elektro-Scooter sind mit

  • einer wirksamen Bremsvorrichtung
  • weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
  • roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
  • gelben Rückstrahlern auf der Seite
  • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit einem weißen Licht nach vorne und mit einem roten Rücklicht auszurüsten.

Abstellen

Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.
Sie dürfen nur auf Gehsteigen, die zumindest 2,5 Meter breit sind, abgestellt werden.
Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich auf oesterreich.gv.at.

Mehr Leistung bringt mehr Pflichten

Bei einer höheren Leistung über der gesetzlichen Grenze (25 km/h, 250 Watt Dauerleistung) gelten E-Scooter nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug (sog. Mopeds). Damit kommen die strengeren Gesetze des Kraftfahrzeuggesetzes (KFG), des Führerscheingesetzes (FSG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Anwendung:

  • das Fahrzeug muss zugelassen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden
  • jährlich ist eine Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeugs durchzuführen
  • Rückspiegel und Bremslicht müssen vorhanden sein
  • hinten muss vollständig sichtbar eine Kennzeichentafel angebracht sein
  • es besteht Sturzhelmpflicht
  • Verbandzeug muss immer mitgeführt werden
  • die Benützung ist ausschließlich auf den für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahnen erlaubt.

 

Weitere Informationen: faktenblatt_escooter
(BM Verkehr, Innovation und Technologie / Landespolizeidirektion Wien / AUVA)